Im Folgenden finden Sie unsere AGB.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Allgemeines
Aufträge, die die TRINITY Consult durchführt, werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

§2 Leistungen der Firma TRINITY Consult Mario Bauer (nachfolgend: TRINITY Consult)

a. Die Tätigkeit der Firma besteht, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.

b. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von der TRINITY Consult empfohlenen oder mit der TRINITY Consult abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die TRINITY Consult die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

c. Der konkrete Inhalt und Umfang der zu erbringenden Tätigkeit richten sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird die TRINITY Consult den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung, auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

d. Die TRINITY Consult legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die TRINITY Consult nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages der TRINITY Consult Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

e. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

f. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung der TRINITY Consult sowie explizit durch die Inhaber und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der TRINITY Consult einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

§3 Angebote für Veranstaltungen, Beratungen und Coaching
Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

§4 Zahlungsbedingungen
Mit dem Vertragsabschluss leistet der Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme innerhalb von 7 Werktagen. Rechnungen sind bei Erhalt innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist TRINITY Consult berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt für Zahlungen aus dem Ausland auch dann, wenn eine
Transaktionsgebühr anfällt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer.

§5 Teilnehmerzahl bei offenen Angeboten
Zur effizienten Durchführung von offenen Veranstaltungen und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmenden begrenzt. Die jeweilige Teilnehmerzahl entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsausschreibung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

§6 Stornierung
Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis 8 Wochen vor Leistungsbeginn kann der Vertragspartner kostenfrei stornieren, bis 6 Wochen vor der Leistungserbringung kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, ansonsten berechnen wir 25% der Kosten. Bei Absagen kürzer als 4 Wochen vor Leistungsbeginn fallen 50% der Vertragssumme an. Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet TRINITY Consult die volle Vertragssumme. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar.

§7 Änderung des Leistungsumfangs
TRINITY Consult kann den Inhalt und den Ablauf des Programms sowie den Einsatz der Trainer/innen unter Wahrung des Gesamtcharakters der Leistung ändern. Dies berechtigt den Vertragspartner weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§8 Leistungsannullierung
TRINITY Consult behält sich das Recht vor, offene Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als vier Teilnehmer) bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten. Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des Durchführenden, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. In diesem Fall ist TRINITY Consult lediglich zur Erstattung bereits gezahlter Kosten verpflichtet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wir nicht gehaftet.

§9 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§10 Urheberrechte
Veranstaltungsbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen u.ä. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht fotomechanisch oder elektronisch zu vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt.

§11 Mitwirkungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.

§12 Haftung
Die Durchführung und Vorbereitung der Veranstaltungen erfolgt nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse wird keine Haftung übernommen. TRINITY Consult haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlen der vom Vertragspartner zugesicherten Eigenschaften entstanden sind sowie für Schäden, die von Teilnehmenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-Anteile immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmenden sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln, ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst Verantwortung. TRINITY Consult übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Voraussetzungen bei den Teilnehmenden ergeben. Wir behalten uns vor, Teilnehmende, die durch ihr Verhalten unser Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Jena.

§14 Schlussbestimmungen 
Zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend davon ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.